Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Auftraggeber
Höllentäler – Herausgeberin Heike Wittenberg
Weberdobel 14, 79256 Buchenbach
Telefon: 07661-627537, E-Mail: info@hoellentaler.de
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Herausgeberin des Höllentäler, Heike Wittenberg, und ihren gewerblichen Auftraggebern.
- Sie gelten insbesondere für:
- die Veröffentlichung von Anzeigen im Höllentäler,
- gewerbliche Kleinanzeigen,
- die Gestaltung und Aufbereitung von Anzeigen,
- sonstige grafische und mediale Dienstleistungen,
- die Veröffentlichung und Verteilung von Beilagen,
- sonstige vereinbarte Dienstleistungen,
- das Förder-Abonnement des Höllentäler, soweit dieses von einem gewerblichen Auftraggeber abgeschlossen wird.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags durch die Herausgeberin des Höllentäler zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Textform erfolgen.
- Kostenvoranschläge geben eine unverbindliche Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands und der zu erwartenden Kosten wieder, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Festpreis vereinbart wurde.
- Der Höllentäler ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstößt oder eine Veröffentlichung bzw. Ausführung aus redaktionellen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht vertretbar ist.
- Ein Anspruch auf Annahme eines Auftrags besteht nicht.
3. Anzeigen, gewerbliche Kleinanzeigen und Beilagen
- Anzeigen, gewerbliche Kleinanzeigen und Beilagen werden entsprechend den jeweils vereinbarten Angaben, Formaten, Preisen und Erscheinungsterminen veröffentlicht bzw. verteilt.
- Eine bestimmte Platzierung innerhalb des Höllentäler wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
- Ein Anspruch auf Veröffentlichung in einer bestimmten Ausgabe besteht nur, wenn der entsprechende Erscheinungstermin verbindlich bestätigt wurde.
- Der Höllentäler behält sich vor, Anzeigen, Kleinanzeigen und Beilagen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die redaktionellen bzw. gestalterischen Grundsätze des Höllentäler verstößt.
- Bei Beilagen ist der Auftraggeber für die rechtzeitige, vollständige und technisch geeignete Anlieferung verantwortlich. Werden Beilagen verspätet, in unzureichender Menge oder in nicht verarbeitungsfähigem Zustand angeliefert, kann die vereinbarte Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden. Hierdurch entstehende Kosten können dem Auftraggeber berechnet werden.
4. Verantwortung für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
- Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm zur Veröffentlichung oder Verarbeitung bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Grafiken, Marken, Namen, Preise, Termine, Kontaktdaten und sonstige Angaben.
- Der Auftraggeber versichert, dass er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und dass durch die Veröffentlichung oder sonstige Verwendung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Dies umfasst insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte.
- Der Auftraggeber stellt die Herausgeberin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung von Rechten durch die von ihm bereitgestellten Inhalte beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
- Die Freistellung gilt nicht, soweit die Herausgeberin die betreffende Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
5. Gestaltung von Anzeigen und sonstigen Leistungen
- Wird die Gestaltung einer Anzeige oder eines sonstigen Werbemittels durch den Höllentäler übernommen, richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung.
- Der Auftraggeber stellt alle für die Gestaltung erforderlichen Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
- Entwürfe werden dem Auftraggeber, soweit vereinbart, zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.
- Der Auftraggeber hat Korrekturabzüge sorgfältig auf Inhalt, Schreibweise, Zahlen, Preise, Termine, Adressen, Kontaktdaten und sonstige Angaben zu prüfen.
- Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Korrekturabzug enthaltenen Angaben.
- Änderungen nach erfolgter Freigabe können nur berücksichtigt werden, soweit dies technisch und zeitlich noch möglich ist. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten können gesondert berechnet werden.
- Korrekturen, Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Information des Auftraggebers gesondert berechnet werden.
6. Fehler, Druck und technische Abweichungen
- Für Fehler, die auf vom Auftraggeber gelieferten oder nach Prüfung freigegebenen Inhalten beruhen, ist die Herausgeberin nicht verantwortlich.
- Für Fehler, die nach der Freigabe durch die Herausgeberin oder ihre Erfüllungsgehilfen entstehen, bleibt die Herausgeberin verantwortlich.
- Bei erheblichen, von der Herausgeberin zu vertretenden Fehlern einer Anzeige kann der Auftraggeber nach Wahl der Herausgeberin eine angemessene Korrektur oder Ersatzveröffentlichung verlangen. Ist eine Korrektur oder Ersatzveröffentlichung nicht möglich oder für den Auftraggeber unzumutbar, kann er eine angemessene Minderung des Anzeigenpreises verlangen.
- Geringfügige, technisch oder druckbedingt unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Papier, Satz oder Wiedergabe berechtigen nicht zur Minderung, sofern der vereinbarte Zweck der Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB.
7. Nutzungsrechte an Gestaltungen
- Urheberrechte an vom Höllentäler erstellten Anzeigen, Grafiken, Layouts und sonstigen Gestaltungsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern bzw. bei der Herausgeberin, soweit sie selbst Urheberin ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an der beauftragten Gestaltung.
- Eine darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit sich eine weitergehende Nutzung nicht bereits aus der Vereinbarung ergibt.
- Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien bleiben dessen Eigentum bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet.
8. Stornierung von Anzeigenaufträgen
- Der Auftraggeber kann einen Anzeigenauftrag stornieren, soweit der Auftrag noch nicht verbindlich für die Veröffentlichung eingeplant wurde und mit der Herstellung der vereinbarten Leistung noch nicht begonnen wurde.
- Bei einer Stornierung nach Beginn der Gestaltung, Herstellung oder sonstigen Vorbereitung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten zu vergüten.
- Bei einer kurzfristigen Stornierung nach verbindlicher Disposition kann die Herausgeberin darüber hinaus tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten geltend machen.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
9. Sonstige Dienstleistungen
- Sonstige Dienstleistungen werden nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang erbracht.
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden zusätzliche Leistungen nach Zeitaufwand oder nach dem jeweils hierfür vereinbarten Preis berechnet.
- Der Auftraggeber hat die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, hat die Herausgeberin nicht zu vertreten.
10. Verteilung des Höllentäler
- Der Höllentäler wird kostenlos an ausgewählten Auslagestellen im Verbreitungsgebiet ausgelegt.
- Die Auswahl und Anzahl der Auslagestellen können sich ändern. Ein Anspruch auf eine bestimmte Auslagestelle, eine bestimmte Anzahl von Auslagestellen oder eine bestimmte Reichweite besteht nicht.
- Die Verfügbarkeit des Höllentäler an einzelnen Auslagestellen kann insbesondere durch die Nachfrage, Liefermengen, Witterung, Ausfälle von Auslagestellen oder sonstige nicht von der Herausgeberin zu vertretende Umstände beeinträchtigt werden.
- Für vereinbarte Beilagen oder sonstige entgeltliche Verteilungsleistungen gelten zusätzlich die jeweiligen individuellen Vereinbarungen.
11. Förder-Abonnement
- Das Förder-Abonnement ermöglicht den regelmäßigen Bezug des Höllentäler gegen Zahlung des jeweils vereinbarten Jahresbetrags.
- Das Förder-Abonnement umfasst derzeit zehn Ausgaben pro Jahr einschließlich Versand.
- Die Belieferung erfolgt an die vom Abonnenten angegebene Lieferanschrift.
- Das Förder-Abonnement wird für eine Bezugsperiode von einem Jahr abgeschlossen und endet automatisch mit Ablauf dieser Bezugsperiode. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
- Eine Verlängerung des Förder-Abonnements bedarf eines erneuten Vertragsschlusses.
- Änderungen der Lieferanschrift sind dem Höllentäler rechtzeitig mitzuteilen. Kosten, die durch eine verspätete Mitteilung entstehen, können dem Abonnenten berechnet werden.
12. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
- Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Herausgeberin ist berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen von der Begleichung fälliger Forderungen abhängig zu machen.
13. Haftung
- Die Herausgeberin haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Herausgeberin nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung der Herausgeberin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung der Herausgeberin aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
- Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Texte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Logos, Marken, Namen und sonstigen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert, dass er über die erforderlichen Rechte zur vereinbarten Nutzung verfügt und dass erforderliche Einwilligungen vorliegen.
- Die Herausgeberin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit oder auf das Bestehen von Rechten Dritter zu überprüfen.
- Wird die Herausgeberin wegen der Veröffentlichung oder Verwendung von vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Herausgeberin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von den berechtigten Ansprüchen frei, soweit der Auftraggeber die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.
- Die Freistellung nach dieser Regelung gilt nicht, soweit die Herausgeberin die betreffende Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
- Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Herausgeberin liegen, haftet die Herausgeberin nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei Naturereignissen, Streiks, Betriebsstörungen, Druckereiausfällen, technischen Störungen, Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen sowie Ausfällen von Dienstleistern.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch zugunsten der Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Herausgeberin.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Höllentäler.
15. Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Herausgeberin Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
16. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026